Dahinter verbirgt sich der Begriff der individuellen Gesundheitsleistung. Dies sind medizinisch sinnvolle und etablierte therapeutische Maßnahmen, welche oftmals nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Daher werden diese Leistungen dem Patienten in Rechnung gestellt. Dies umfasst die sogenannte Stoßwellentherapie, Extensionsbehandlung, Magnetfeldtherapie sowie die Behandlung mit Hyaluronsäure, die ganzheitliche Akupunkturbehandlung, sowie einige der naturheilkundlichen Therapien.