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Ablauf Ihrer Behandlung

Anamnese / Krankengeschichte

Befund

Diagnose

Beginn der Therapie

Anamnese / Krankengeschichte

Anamnese nennt man das Erfassen der Krankengeschichte. Es werden nicht nur die aktuellen Beschwerden erfasst, ggf. ist es auch nötig die Krankengeschichte der Familie oder ähnliches zu erheben. Eine sorgfältige Anamnese ist die Basis der Behandlung. Sie können uns bei der Erfassung ihrer Krankengeschichte helfen in dem sie alle Unterlagen zu vorangegangenen Behandlungen den Untersuchungen mit bringen.

Befund

Ein Befund kann klinisch oder mittels diagnostischen Geräten erhoben werden. Uns stehen Röntgengeräte, ein Gerät zur Messung der Knochendichte, Laboruntersuchungen, EKG und vieles mehr zur Verfügung. Erst in Zusammenschau der einzelnen Teilbefunde entsteht der Gesamtbefund.

Diagnose

Nach Erhebung der Krankengeschichte und des Befundes fügt sich in der Behandlung alles wie ein Puzzle zusammen und ergibt am Schluss das Gesamtbild, die Diagnose. Oft können auch mehrere Diagnosen infrage kommen. Dies nennt man Differenzialdiagnosen. Um aus den möglichen Differenzialdiagnosen die Richtige herauszufinden ist viel Erfahrung und manchmal auch weitere Diagnostik nötig. Ziel ist es am Schluss gezielt behandeln zu können.

Therapie

Bei der Therapie geht es darum das Problem des Patienten zu lösen. Wir bedienen uns hierzu aller verfügbaren therapeutischen Mittel. Ob Stoßwellentherapie, Naturheilkunde, Akupunktur, Operation, Einlagen, Chirotherapie oder andere Verfahren, Ziel ist es dem Patienten zu helfen.

Es ist der schönste Teil unserer Arbeit, wenn nach Anamnese, Befund, Diagnose und Therapie der Therapieerfolg eintritt. Die Zufriedenheit der Patienten ist für uns der größte Lohn.

Kosten

Individuelle Gesundheitsleistung

Von Individuellen Gesundheitsleistungen spricht man, wenn eine Leistung von der Krankenkasse nicht übernommen wird und vom Patienten selbst zu tragen ist. Nach dem Grundsatz der gesetzlichen Krankenkassen müssen Leistungen damit sie übernommen werden: „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Wirtschaftlich bedeutet, dass Kosten im Gesundheitswesen eine große Rolle spielen und dass es darum geht, Ihre Behandlung möglichst kostensparend zu gestalten.

Ausreichend heißt, dass etwas, das besser oder gut ist, nicht bezahlt wird, wenn es etwas Ausreichendes gibt. Als Beispiel kann man die Zahnfüllungen mit Amalgam beim Zahnarzt erwähnen. Auch hier ist Amalgam ausreichend, es findet aber nahezu keinerlei Verwendung mehr, da es bessere Materialien gibt. Eine Behandlung des Tennisarms mit Röntgenstrahlen wird übernommen, eine strahlenfreie Therapie mit Stoßwelle oder Akupunktur wird nicht übernommen.

Behandlung zulasten von Krankenkassen

Private Krankenkassen

Bei der Behandlung zulasten der privaten Krankenkassen rechnen Sie selbst mit Ihrer Kasse ab und erhalten Leistungen wie Sie sie im Versicherungsvertrag vereinbart haben. Sollten Sie im Zweifel sein, ob eine Leistung von Ihrer Krankenkasse übernommen wird, erstellen wir gerne vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag.

Gesetzliche Krankenkassen

Wir sind zur Behandlung zulasten aller gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Die Leistungen erfolgen entsprechend des Leistungskataloges der Krankenkassen. Darüber hinaus bieten manche Kassen Sonderleistungen an. Hierüber informieren wir Sie gerne, falls so etwas für Sie infrage kommt.

Behandlung zulasten von Berufsgenossenschaften

Die gesetzliche Unfallversicherung wurde von Kaiser Wilhelm I. gegenüber Bismarck angemahnt, um die arbeitende Bevölkerung gegenüber Arbeitsunfällen und Ihren Folgen zu schützen. Die Berufsgenossenschaften und die gesetzliche Unfallversicherung sind auf der Welt einmalig. Ihre Aufgabe ist bis heute die Arbeitskraft zu erhalten und im Falle eines Arbeitsunfalles die schnellstmögliche Rückkehr ins Berufsleben zu erreichen.

Grundsätze wie Rehabilitation vor Rente machen dies deutlich. Um Arbeitsunfälle als Durchgangsarzt zu behandeln, werden besondere Ansprüche an die fachliche Qualifikation und die räumlichen Gegebenheiten gestellt. An unseren Standort Flörsheim sind alle Voraussetzungen gegeben. Auch an unseren anderen Standorten kann die Erstbehandlung erfolgen. In Abstimmung mit dem Durchgangsarzt in Flörsheim wird dann die weitere Behandlung geplant.