
Orthopädie, Chirurgie und Unfallmedizin: Für Berufsgenossenschaften.
Als Fachärzte für Orthopädie und Chirurgie mit Erfahrung in der Unfallmedizin sind wir auch als Durchgangsärzte (D-/H-Ärzte) für Berufs- und Schulunfälle bei den deutschen Berufsgenossenschaften zugelassen.
Ärzte, Unternehmen und Schulen sind verpflichtet, während der Arbeit verletzte Versicherte unverzüglich einem D oder H-Arzt vorzustellen. Dieser Arzt entscheidet, ob es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall oder eine durch die spezifische Arbeit bedingte Erkrankung (Berufkrankheit) handelt, und ob der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf.
Wir versorgen alle Unfälle sowohl ambulant als auch stationär und arbeiten auch mit den umliegenden Kliniken interdisziplinär zusammen.


